Gutachterausschuss "Östlicher Landkreis Biberach"
Für Anfragen rund um das Thema Bodenrichtwerte ist seit dem 01.01.2021 der gemeinsame Gutachterausschuss „östlicher Landkreis Biberach“ zuständig, der seinen Sitz bei der Stadtverwaltung Laupheim hat. Bitte wenden Sie sich daher an die Stadtverwaltung Laupheim.
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023
Der gemeinsame Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ bei der Stadt Laupheim hat für das Gebiet seiner Mitgliedskommunen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 festgelegt. Die Mitgliedskommunen sind die Gemeinden Achstetten, Berkheim, Burgrieden, Dettingen an der Iller, Erlenmoos, Erolzheim, Gutenzell-Hürbel, Kirchberg an der Iller, Kirchdorf an der Iller, Mietingen, Rot an der Rot, Schemmerhofen, Schwendi, Steinhausen an der Rottum, Tannheim und Wain sowie die Städte Ochsenhausen und Laupheim.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb abgegrenzter Gebiete (Bodenrichtwertzonen), in denen im Wesentlichen die gleichen Wert- und Nutzungsverhältnisse vorliegen. Sie werden von den Gutachterausschüssen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Immobilienwertermittlungsverordnung ermittelt.
Die Bodenrichtwerte der teilnehmenden Kommunen sind als Tabelle unter folgendem Link einsehbar:
https://www.laupheim.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-planen/gutachterausschuss
Des Weiteren werden die festgelegten Bodenrichtwerte sowie deren Zonenabgrenzungen voraussichtlich ab August im Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-BW“ zur Verfügung gestellt. Dort kann der Bodenrichtwert für jedes Grundstück der beteiligten Städte und Gemeinden angezeigt werden.
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022
für die Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform
Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuererklärung finden Sie unter dem Menüpunkt „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ ebenfalls auf der Website der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg.
Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben im Internet unter www.grundsteuer-bw.de & www.steuerchatbot.de weitere Informationen zur Grundsteuerreform bereitgestellt sowie ein Informationsschreiben mit Kontaktdaten versendet. Bei Fragen zum Thema Grundsteuerreform wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Finanzamt.
Bei Fragen zu den Bodenrichtwerten können Sie sich gerne an den Gemeinsamen Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach wenden.
Downloads
- Veröffentlichung Bodenrichtwerte zum 31.12.2020 (PDF-Dokument, 2,42 MB, 19.09.2023)
- Straßenliste zu Bodenrichtwerten Stand 2022 (PDF-Dokument, 233,84 KB, 19.09.2023)
- Plan zu Bodenrichtwerten Achstetten (PDF-Dokument, 2,80 MB, 19.09.2023)
- Plan zu Bodenrichtwerten Bronnen (PDF-Dokument, 1,71 MB, 19.09.2023)
- Plan zu Bodenrichtwerten Oberholzheim (PDF-Dokument, 3,92 MB, 19.09.2023)
- Plan zu Bodenrichtwerten Stetten (PDF-Dokument, 2,39 MB, 19.09.2023)