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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Weltweit

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Gemeinde Achstetten
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Rathaus
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Steuern & Gebühren

Allgemeine Informationen

Die nachstehenden Angaben über die Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze sowie die Entgelte stellen nur eine Kurzinformation dar. Maßgebend für deren Festsetzung und Erhebung sind die jeweils geltenden Haushalts- und Abgabensatzungen bzw. Gemeinderatsbeschlüsse.

Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Auskünfte erhalten Sie von der Finanzverwaltung.

Entwicklung der Realsteuerhebesätze

Grundsteuer A

  • seit 2006: 320,00 v. H.
  • 1996-2005: 300,00 v. H
  • 1995: 280,00 v. H
  • 1984-1994: 260,00 v. H.

Grundsteuer B

  • seit 2018: 340,00 v. H.
  • 2006-2017: 300,00 v. H
  • 1996-2005: 280,00 v. H
  • 1995: 260,00 v. H
  • 1984-1994: 230,00 v. H.

Gewerbesteuer

  • seit 2008: 340,00 v. H.
  • 1996-2007: 330,00 v. H
  • 1995: 310,00 v. H
  • 1984-1994: 290,00 v. H.

Hundesteuer

Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 85,00 €, für den zweiten und jeden weiteren Hund 185,00 €.

Die Steuer für das Halten eines Kampfhundes beträgt im Kalenderjahr 500,00 €, für jeden zweiten und jeden weiteren Hund 1000,00 €.

Abwasserbeitrag

Der Abwasserbeitrag beträgt

  • für den öffentlichen Abwasserkanal 6,54 €/m² Nutzungsfläche.
  • für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks 0,90 €/m² Nutzungsfläche.

Gültigkeit der Beitragssätze: seit 15.01.2021.

Wasserversorgungsbeitrag

Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt seit 15.01.2021 3,85 €/m² Nutzungsfläche zuzüglich Umsatzsteuer.

Abwassergebühr

ab 01.01.2024:

  • 2,98 €/m³; Schmutzwasser
  • 0,45 €/m²; Niederschlagswasser

Angaben vergangener Jahre:

01.01.2023 - 31.12.2023:

  • 2,87 €/m³; Schmutzwasser
  • 0,44 €/m²; Niederschlagswasser

01.01.2022 - 31.12.2022:

  • 2,90 €/m³; Schmutzwasser
  • 0,43 €/m²; Niederschlagswasser

Wasserzins

ab 01.01.2024:

  • 2,73 €/m³; Wasser
  • zuzüglich 7,00 v. H. Mehrwertsteuer

Angaben vergangener Jahre:

01.01.2023 - 31.12.2023:

  • 2,71 €/m³; Wasser
  • zuzüglich 7,00 v. H. Mehrwertsteuer

01.01.2022 - 31.12.2022:

  • 2,65 €/m³; Wasser

Kindergarten Elternbeiträge

Grundlage für die Bemessung der Elternbeiträge in Kindergärten ist seit 1. Februar 1997 die familienbezogene Sozialstaffelung, bei der alle in der Familie lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden.

Die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024 können Sie hier einsehen:

Download Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2023/2024 (PDF-Dokument, 198,91 KB, 16.11.2023)

Bestattungsgebühren

gültig von 01.01.2022 - 31.12.2024

  • Reihengrab für Kinder, Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborene (25 Jahre): 580,00 €
  • Reihengrab für Erwachsene (25 Jahre): 1.380,00 €
  • Urnenreihengrab (15 Jahre): 550,00 €

Gebühr Verleihung besondere Grabnutzungsrechten für Wahlgräber:

  • Wahlgrab Einzelgrabstelle (30 Jahre): 2.010,00 €
  • Wahlgrab Einzelgrabstelle tief (30 Jahre): 2.380,00 €
  • Wahlgrab Doppelgrabstelle (30 Jahre): 3.290,00 €
  • Wahlgrab Doppelgrabstelle tief (30 Jahre): 4.020,00 €
  • Wahlgrab Urne (20 Jahre): 1.120,00 €
  • Wahlgrab Urnengemeinschaftsgrabfeld: 1.330,00 €
  • Pflegezuschlag Urnengemeinschaftsgrabfeld: 567,00 €
  • Steinstele Urnengemeinschaftsgrabfeld: 407,00 €
  • zusätzliche Urne in Erdgrab: 300,00 €

Gebühr für:

  • Benutzung der Leichenhalle: 300,00 €
  • die Belegung der Grabzwischenwege mit Trittplatten
    • Kinderreihengrab: 256,00 €
    • Reihen-/Wahlgrab: 385,00 €
    • Wahlgrab Doppelgrabstelle: 385,00 €
    • Urnengrab: 256,00 €

Benutzungsentgelte Mehrzweckhallen

Grundgebühren für die Nutzung folgender Hallen (keine Vermietung an Auswärtige):

  • Mehrzweckhalle Achstetten: 200,00 €
  • Schulmensa Achstetten: 70,00 €
  • Gemeindesaal Bronnen: 200,00 €
  • Wirtschaftsraum Bronnen: 70,00 €
  • Wielandhalle Oberholzheim: 200,00 €
  • Wirtschaftsraum Oberholzheim: 70,00 €
  • Mehrzweckhalle Stetten: 200,00 €
  • Mehrzweckraum Stetten: 70,00 €

Für die Küchenbenützung werden jeweils pauschal pro Tag 50,00 € verlangt. Zusätzlich werden Nebenkosten für Strom und Müllentsorgung erhoben.