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Aktuelles aus der
Gemeinde Achstetten
Die Gemeinde Achstetten stellt die Vorschlagsliste bis 27.06.2023 auf, die dann an das Amtsgericht Biberach versendet wird. Bewerbungen werden ab sofort bis einschließlich 04.04.2023 entgegengenommen.
Die Personen, die in die Vorschlagsliste aufgenommen werden, müssen für das Schöffenamt geeignet sein. Insbesondere müssen dies deutsche Bürgerinnen und Bürger sein, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr aber nicht das 70.
Lebensjahr vollendet haben. Personen, die z.B. aus gesundheitlichen oder körperlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind insbesondere außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.
Interessenten, die gerne diese verantwortungsvolle und bedeutsame Tätigkeit wahrnehmen möchten, werden gebeten, sich beim Bürgermeisteramt Achstetten, Herrn Hohenhausen unter 07392/9706-13 oder hauptamt@achstetten.de zu melden. Weitere Informationen zur Schöffenwahl können unter www.schöffenwahl2023.de abgerufen werden.
Bitte geben Sie dabei an, ob Sie sich für das (normale) Schöffenamt oder als Jugendschöffe bewerben.
Zudem stehen Ihnen auf unserer Homepage unter www.achstetten.de unter den Reitern "Gemeinde" -> "Wahlen" Bewerbungsformulare für das Schöffenamt und Jugendschöffenamt sowie weitere Informationen zur Verfügung.
Bürgermeisteramt Achstetten