Steuern & Gebühren

Entwicklung der Realsteuerhebesätze


Steuerart 1984-1994 1995 1996-2005 2006-2007 2008-2017 seit 2018  
Grundsteuer A 260,00 v. H. 280,00 v. H 300,00 v. H 320,00 v. H 320,00 v. H 320,00 v. H.
Grundsteuer B 230,00 v. H. 260,00 v. H 280,00 v. H 300,00 v. H 300,00 v. H 340,00 v. H.
Gewerbesteuer 290,00 v. H. 310,00 v. H 330,00 v. H 330,00 v. H 340,00 v. H 340,00 v. H.


 

Hundesteuer


Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 85,00 €uro, für den zweiten und jeden weiteren Hund 185,00 €uro.
Die Steuer für das Halten eines Kampfhundes beträgt im Kalenderjahr 500,00 €uro, für jeden zweiten und jeden weiteren Hund 1000,00 €uro.

 

Abwasserbeitrag


Der Abwasserbeitrag beträgt

- für den öffentlichen Abwasserkanal 6,54 €uro/m² Nutzungsfläche,
- für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks 0,90 €uro/m² Nutzungsfläche.

Gültigkeit der Beitragssätze: seit 15.01.2021.

 

Wasserversorgungsbeitrag


Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt seit 15.01.2021 3,85 €uro/m² Nutzungsfläche zuzüglich Umsatzsteuer.

 

Abwassergebühr


01.01.2021 - 31.12.2021
2,84 €/m³; Schmutzwasser
0,43 €/m²; Niederschlagswasser
 
01.01.2022 - 31.12.2022
2,90 €/m³; Schmutzwasser
0,43 €/m²; Niederschlagswasser
 
ab 01.01.2023
2,87 €/m³; Schmutzwasser
0,44 €/m²; Niederschlagswasser

 

Wasserzins


01.01.2021 - 31.12.2021
2,69 €/m³; Wasser
 
01.01.2022 - 31.12.2022
2,65 €/m³; Wasser
zuzüglich 7,00 v. H. Mehrwertsteuer
 
ab 01.01.2023
2,71 €/m³; Wasser
zuzüglich 7,00 v. H. Mehrwertsteuer


 

Kindergartenbenutzungsgebühren


Grundlage für die Bemessung der Kindergartengebühr ist seit 1. Februar 1997 die familienbezogene Sozialstaffelung, bei der alle in der Familie lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden.

Kindergartengebühren 2023/2024.pdf



 

Bestattungsgebühren


  01.01.2022 - 31.12.2024
Reihengrab für Kinder, Kinder, Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborene (25 Jahre)    580,00 €
Reihengrab für Erwachsene (25 Jahre) 1.380,00 €
Urnenreihengrab (15 Jahre)    550,00 €

Gebühr Verleihung besondere Grabnutzungsrechten für Wahlgräber

- Wahlgrab Einzelgrabstelle (30 Jahre) 2.010,00 €
- Wahlgrab Einzelgrabstelle tief (30 Jahre) 2.380,00 €
- Wahlgrab Doppelgrabstelle (30 Jahre) 3.290,00 €
- Wahlgrab Doppelgrabstelle tief (30 Jahre) 4.020,00 €
- Wahlgrab Urne (20 Jahre) 1.120,00 €
- Wahlgrab Urnengemeinschaftsgrabfeld 1.330,00 €
- Pflegezuschlag Urnengemeinschaftsgrabfeld    567,00 €
- Steinstele Urnengemeinschaftsgrabfeld    407,00 €
zusätzliche Urne in Erdgrab    300,00 €


Gebühr für
die Benützung der Leichenhalle 300,00 €
die Belegung der Grabzwischenwege mit Trittplatten   
- Kinderreihengrab 256,00 €
- Reihen-/Wahlgrab 385,00 €
- Wahlgrab Doppelgrabstelle 385,00 €
- Urnengrab 256,00 €



 

Benutzungsentgelte Mehrzweckhallen


Mehrzweckhalle Einwohner/Bürger Auswärtige
Grundgebühr für
Mehrzweckhalle Achstetten

200,00 €

 keine Vermietung
Schulmensa Achstetten   70,00 €  keine Vermietung
Gemeindesaal Bronnen 200,00 € keine Vermietung
Wirtschaftsraum Bronnen   70,00 € keine Vermietung
Wielandhalle Oberholzheim 200,00 € keine Vermietung
Wirtschaftsraum Oberholzheim   70,00 € keine Vermietung
Mehrzweckhalle Stetten 200,00 € keine Vermietung
Mehrzweckraum Stetten   70,00 € keine Vermietung

Für die Küchenbenützung werden jeweils pauschal pro Tag 50,- € verlangt.
Zusätzlich werden Nebenkosten für Strom und Müllentsorgung erhoben.


 
 

Allgemeine Infos


Die vorstehenden Angaben über die Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze sowie die Entgelte stellen nur eine Kurzinformation dar.

Maßgebend für deren Festsetzung und Erhebung sind die jeweils geltenden Haushalts- und Abgabensatzungen bzw. Gemeinderatsbeschlüsse.

Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Auskünfte erhalten Sie von der Finanzverwaltung.